Eine Person unterzeichnet bei einem Notartermin einen Kaufvertrag. Auf dem Tisch liegen der Vertrag, ein Stempel und ein Schlüsselbund; gegenüber sitzt eine weitere Person.

Vom Kaufvertrag bis zum Schlüssel: So läuft der Immobilienkauf beim Notar ab

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Besonders beim ersten Immobilienkauf können Kaufvertragsentwurf, Notartermin und Grundbucheintragung zunächst kompliziert wirken. Wer den Ablauf kennt und wichtige Unterlagen frühzeitig prüft, kann dem Termin jedoch deutlich entspannter entgegensehen. Wir erklären, was Käufer vor der Beurkundung beachten sollten, was beim Notar passiert und welche Schritte anschließend bis zur Schlüsselübergabe folgen.

 

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Prüfung vor der Vertragsunterzeichnung

 

„Bevor Sie den notariellen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie den Ihnen vorab zugesandten Entwurf gründlich überprüfen“, rät Pete Roman, Inhaber von Roman Immobilien in Nürnberg. Es ist wichtig, sich die nötige Zeit zu nehmen, um alle Details zu verstehen und eventuelle Unklarheiten vorab zu klären, da mit der Unterzeichnung erhebliche Verpflichtungen verbunden sind.

 

Elemente wie der Kaufpreis, die präzise Beschreibung des Objekts, der Zeitpunkt der Übergabe und Bestimmungen zu vorhandenen Mängeln oder zum Inventar, das Teil des Kaufs ist, müssen sorgfältig geprüft werden. „Achten Sie besonders darauf, dass auch die Regelungen zu bestehenden Lasten im Grundbuch und deren Aufhebung klar formuliert sind“, so Roman.

 

Fragen sollten vor dem Termin zur Beurkundung geklärt werden. Der Notar wird zwar die rechtliche Tragweite der Vertragsklauseln erläutern, doch die Überprüfung der wirtschaftlichen Aspekte oder der baulichen Substanz des Objekts obliegt nicht ihm. Käufer müssen daher sicherstellen, dass die Finanzierung und alle relevanten Dokumente zur Immobilie vor der Unterzeichnung überprüft wurden.

 

Der Ablauf beim Notar

 

Während des Notartermins wird der komplette Kaufvertrag vorgelesen, und Käufer haben die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen, falls Unklarheiten bestehen oder weitere Erläuterungen notwendig sind. „Der Notar wird alle wesentlichen rechtlichen Konsequenzen klären und sicherstellen, dass beide Parteien den Inhalt vollständig verstehen“, erklärt Pete Roman.

 

Nachdem der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde, ist er rechtskräftig. Der Kaufpreis wird jedoch normalerweise nicht sofort beim Notartermin beglichen. Es müssen erst bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die einen rechtlich abgesicherten Eigentumsübergang ermöglichen.

 

Die Schritte nach der Vertragsbeurkundung

 

Nach dem Beurkundungstermin übernimmt der Notar die notwendigen Schritte zur Abwicklung. Dazu zählt unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert.

 

„Sobald die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, wird der Notar den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung mitteilen“, so Pete Roman. Nach der Bezahlung des Kaufpreises und der Erfüllung weiterer vertraglicher Vereinbarungen erfolgt die Übergabe der Immobilie, bei der in der Regel Schlüssel übergeben und wichtige Zählerstände festgehalten werden. Die endgültige Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch schließt den Prozess ab.

 

Möchten Sie beim Kaufvertrag und der Immobilienübergabe Unterstützung erhalten? Wir begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess und stehen Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Immobilie in Nürnberg und Umgebung zur Verfügung. Kontaktieren Sie Roman Immobilien für ein persönliches Beratungsgespräch.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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