Viele Paare erfüllen sich den Traum vom Eigenheim, ohne verheiratet zu sein. Solange die Beziehung funktioniert, spielt der fehlende Trauschein meist keine Rolle. Kommt es jedoch zur Trennung, wird schnell deutlich: Für unverheiratete Eigentümer gelten andere Rahmenbedingungen als bei Ehepaaren. Wer im Grundbuch steht, welche Kredite laufen und wer welche Beiträge geleistet hat, entscheidet darüber, welche Lösungen möglich sind. Eine faire Aufteilung braucht deshalb Klarheit, realistische Zahlen und oft eine neutrale Begleitung.
Geteiltes Eigentum bei Trennung: Wer behält das Haus?
„Der erste Schritt ist immer der Blick ins Grundbuch“, erklärt Pete Roman, Geschäftsführer von Roman Immobilien in Nürnberg. Wenn beide Partner dort verzeichnet sind, so teilen sie sich das Eigentum gemäß den eingetragenen Quoten. Ist jedoch nur einer der Partner als Eigentümer eingetragen, bleibt dieser rechtlich gesehen Alleineigentümer, selbst wenn der andere finanzielle Beiträge wie Renovierungen oder Kreditraten geleistet hat. Diese Investitionen können zwar zu finanziellen Ansprüchen führen, begründen jedoch kein automatisches Miteigentum.
Die Verantwortung für gemeinsam aufgenommene Immobilienkredite bleibt ebenfalls bestehen. „Wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften sie auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam gegenüber der Bank“, so Roman. Es ist daher essenziell, dass sich getrennte Paare frühzeitig mit ihren finanziellen Verpflichtungen auseinandersetzen und eine tragfähige wirtschaftliche Lösung finden.
Ablösung oder Veräußerung: Was ist die bessere Option?
Ein Partner kann die Immobilie übernehmen, indem er den anderen finanziell entschädigt. Zunächst muss der aktuelle Marktwert festgestellt werden. Nach Abzug der Verbindlichkeiten ergibt sich der Betrag, der zur Auszahlung des anderen Partners benötigt wird. „Eine wichtige Voraussetzung ist die Zustimmung der Bank zur Entlassung des anderen Partners aus dem Kreditvertrag“, betont Pete Roman.
Falls eine Übernahme aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht in Frage kommt, ist der Verkauf der Immobilie eine Alternative. Der Verkaufserlös wird nach Tilgung der Schulden entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Besonders für Paare, die einen endgültigen Abschluss suchen, kann dies eine sachliche Lösung sein. Eine professionelle Bewertung der Immobilie stellt sicher, dass beide Seiten fair behandelt werden.
Konsensfindung statt endloser Konflikte: Der Weg zur fairen Lösung
Obwohl Trennungen emotional aufwühlend sind, ist es hilfreich, sich auf objektive Fakten zu konzentrieren. „Das Zusammentragen von Unterlagen und das Nachvollziehen von Zahlungen sowie das offene Gespräch über die jeweiligen Ziele sind unerlässlich“, erklärt Roman. Die frühzeitige Einbindung eines neutralen Immobilienexperten kann dabei helfen, den Marktwert und die Verkaufs- oder Übernahmechancen realistisch zu bewerten.
Schriftliche Vereinbarungen tragen ebenfalls zur Klarheit bei und vermeiden Missverständnisse in der Zukunft. Bei komplexeren Fragen bezüglich des Eigentums oder der Finanzierung kann auch eine juristische Beratung angebracht sein.
Sind Sie unsicher, ob ein Verkauf oder eine Übernahme für Sie die bessere Lösung darstellt? Kontaktieren Sie uns für eine neutrale Bewertung Ihrer Immobilie und professionelle Unterstützung auf Ihrem Weg zu einer fairen Entscheidung.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT
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