Symbolhafte Darstellung rund um den Immobilienverkauf: Eine Hand greift nach einem Haus, Menschen tragen Geldscheine, klettern eine Leiter mit Prozentzeichen, schlagen ein Sparschwein auf oder schauen besorgt – steht für steuerliche Hürden wie die Spekulationssteuer, finanzielle Planung und strategische Entscheidungen beim Verkauf einer Immobilie | Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer

Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer

Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, sollte wissen: Unter bestimmten Umständen verlangt der Staat seinen Anteil – die sogenannte Spekulationssteuer. Doch nicht jeder Verkauf muss zwangsläufig versteuert werden. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wann ein Immobilienverkauf steuerfrei bleibt. Wer sie kennt, kann bares Geld sparen und unnötige finanzielle Risiken vermeiden.

 

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Steuerfrei Immobilien veräußern: Entscheidende Fristen im Überblick

Ein zentraler Aspekt beim steuerfreien Verkauf von Immobilien ist die Einhaltung der sogenannten Spekulationsfrist, die üblicherweise zehn Jahre beträgt. „Wer seine Immobilie länger als ein Jahrzehnt besitzt und dann verkauft, der ist normalerweise nicht verpflichtet, den Gewinn zu versteuern“, erklärt Pete Roman, Geschäftsführer von Roman Immobilien in Nürnberg. Wichtig ist hierbei das Datum des notariellen Kaufvertrags, sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf der Immobilie.

Falls die Immobilie innerhalb dieser Zehnjahresfrist verkauft wird und dabei ein Gewinn entsteht, kann dieser steuerpflichtig sein. Der steuerpflichtige Betrag berechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis (inklusive Nebenkosten und Investitionen in Modernisierungen) und dem Verkaufspreis. „Je mehr Gewinn Sie erzielen, desto höher kann die Steuerlast ausfallen, abhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz“, so Roman weiter.

Steuerbefreiung durch Eigennutzung: Nutzungsbedingungen verstehen

Eine Ausnahme von der Spekulationssteuer bildet die Eigennutzung der Immobilie. Pete Roman erläutert: „Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorherigen Jahren selbst genutzt haben oder sie seit dem Erwerb durchgehend bewohnt haben, fällt keine Spekulationssteuer an.“ Dabei ist es unerheblich, wie lange die Immobilie insgesamt im Besitz war. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung der Immobilie zu Wohnzwecken.

Diese Regelung erstreckt sich auch auf Kinder des Eigentümers, die im Haushalt leben und für die Kindergeld bezogen wird. Wichtig ist hierbei der Nachweis der Nutzung als Hauptwohnsitz durch das Kind.

Optimalen Verkaufszeitpunkt wählen: Steuerstrategien nutzen

Neben der Marktsituation spielen steuerliche Überlegungen eine wichtige Rolle für den optimalen Verkaufszeitpunkt. „Steht das Ende der Spekulationsfrist bevor, kann es sinnvoll sein, den Verkauf noch zu verschieben. Manchmal entscheiden schon wenige Monate über eine Steuerpflicht“, betont Pete Roman.

Eine akkurate Dokumentation aller Investitionen in die Immobilie, wie Sanierungen oder Anbauten, ist ebenfalls hilfreich, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren, falls ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist notwendig wird. Zudem ist zu prüfen, ob eine temporäre Selbstnutzung vor dem Verkauf realisierbar und vorteilhaft ist.

Bei geerbten oder geschenkten Immobilien ist die Situation komplexer, da die Besitzdauer des Vorbesitzers angerechnet wird. „Erben Sie beispielsweise ein Haus, das Ihre Eltern länger als zehn Jahre besessen haben, können Sie es häufig sofort steuerfrei verkaufen“, erklärt Roman. Eine genaue Prüfung der Umstände ist dennoch ratsam.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie und wollen eine Spekulationssteuer vermeiden? Wir von Roman Immobilien unterstützen Sie bei der Planung und klären bei Bedarf mit einem Steuerberater alle offenen Fragen. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Gewinn optimal zu sichern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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