Symbolhafte Darstellung rund um den Immobilienverkauf: Eine Hand greift nach einem Haus, Menschen tragen Geldscheine, klettern eine Leiter mit Prozentzeichen, schlagen ein Sparschwein auf oder schauen besorgt – steht für steuerliche Hürden wie die Spekulationssteuer, finanzielle Planung und strategische Entscheidungen beim Verkauf einer Immobilie | Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer

Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer

Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, sollte wissen: Unter bestimmten Umständen verlangt der Staat seinen Anteil – die sogenannte Spekulationssteuer. Doch nicht jeder Verkauf muss zwangsläufig versteuert werden. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wann ein Immobilienverkauf steuerfrei bleibt. Wer sie kennt, kann bares Geld sparen und unnötige finanzielle Risiken vermeiden.

 

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Steuerfrei Immobilien veräußern: Wichtige Fristen beachten

Ein zentraler Aspekt beim steuerfreien Verkauf von Immobilien ist die Einhaltung der sogenannten Spekulationsfrist, die üblicherweise zehn Jahre beträgt. „Wenn Sie eine Immobilie länger als zehn Jahre besitzen, können Sie den Verkaufserlös normalerweise steuerfrei einnehmen“, erklärt Pete Roman, Geschäftsführer von Roman Immobilien in Nürnberg. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des notariellen Kaufvertrags ausschlaggebend, und zwar sowohl bei der Anschaffung als auch beim Verkauf der Immobilie.

Verkäufe innerhalb dieser Zehnjahresfrist können steuerpflichtig sein, falls dabei ein Gewinn entsteht. Dieser Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis, inklusive aller Nebenkosten und Investitionen für Modernisierungen, und dem Verkaufspreis. „Je mehr Gewinn Sie erzielen, desto höher könnte die Steuerlast ausfallen, abhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz“, fügt Roman hinzu.

Steuerbefreiung durch Selbstnutzung: Die Ausnahmen kennen

Eine Ausnahme von der Spekulationssteuer bildet die Eigennutzung der Immobilie. Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren selbst genutzt haben oder sie seit dem Erwerb durchgehend selbst bewohnt haben, bleibt der Verkauf steuerfrei. „Die tatsächliche Nutzung als Wohnraum ist hier entscheidend, nicht die bloße Anmeldung des Hauptwohnsitzes“, betont Pete Roman.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Kinder des Eigentümers, die im Haushalt leben und für die Kindergeld bezogen wird. Es ist wichtig, dass die Immobilie nachweislich als Hauptwohnsitz der Kinder genutzt wird.

Optimalen Verkaufszeitpunkt festlegen: Durchdachte Steuerstrategien

Nicht nur die Marktsituation, sondern auch steuerliche Überlegungen sollten bei der Wahl des Verkaufszeitpunkts einer Immobilie eine Rolle spielen. „Wer kurz vor dem Ende der Spekulationsfrist steht, sollte überlegen, ob sich ein Aufschub des Verkaufs lohnt, um Steuern zu sparen“, rät Roman. Auch die akribische Dokumentation aller Investitionen in die Immobilie kann den steuerpflichtigen Gewinn senken, falls ein Verkauf innerhalb der Frist notwendig wird.

Besonders bei geerbten oder geschenkten Immobilien ist die Situation komplexer, da die Besitzdauer des Vorbesitzers angerechnet wird. „Wenn Sie beispielsweise ein Haus erben, das Ihre Eltern bereits länger als zehn Jahre besessen haben, können Sie dieses oft sofort steuerfrei verkaufen“, erklärt Roman. Eine genaue Prüfung der Umstände ist dennoch empfehlenswert.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie und möchten sicherstellen, dass keine Spekulationssteuer anfällt? Wir von Roman Immobilien unterstützen Sie in Nürnberg und Umgebung bei der Planung und stehen Ihnen bei allen steuerlichen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Gewinn möglichst vollständig zu sichern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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