Person prüft Unterlagen zum Hauskauf neben Taschenrechner und Holzbausteinen mit Symbolen für Haus, Familie, Schutz und verschiedene Versicherungen. I Versicherung beim Immobilienwechsel

Immobilienkauf und Versicherungsschutz: Was beim Eigentumswechsel zu beachten ist

Beim Kauf eines Hauses stehen Kaufpreis, Finanzierung und Übergabetermin meist im Mittelpunkt. Doch auch der Versicherungsschutz verdient Aufmerksamkeit. Denn mit dem Wechsel des Eigentümers können bestehende Versicherungsverträge weiterlaufen, enden oder angepasst werden müssen. Besonders wichtig ist, dass rund um die Eigentumsübertragung keine unbeabsichtigte Versicherungslücke entsteht. Käufer sollten deshalb frühzeitig klären, welche Policen für die Immobilie bestehen, wann sie übernommen werden und welche Absicherung künftig sinnvoll ist.

 

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Übertragung der Wohngebäudeversicherung bei Immobilientransaktionen

 

Eine Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel ab, je nachdem, welche Leistungen vereinbart wurden. Wenn eine Immobilie verkauft wird, endet die Versicherungspolice normalerweise nicht automatisch mit der Übergabe der Schlüssel. Stattdessen kann der Versicherungsschutz vorerst auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

 

Käufer sollten sich daher schon vor dem Kaufabschluss über die vorhandene Versicherung informieren. „Es ist wichtig, nicht nur die Kosten und die Laufzeit des Vertrags zu kennen, sondern auch die abgedeckten Risiken, mögliche Selbstbeteiligungen und zusätzliche Optionen,“ erklärt Pete Roman, Geschäftsführer von Roman Immobilien. Wenn der bestehende Schutz nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht, ist es ratsam zu prüfen, wann ein Wechsel zu einem anderen Versicherer möglich und ratsam ist.

 

Absicherung in der Übergangszeit: Sicherstellung einer nahtlosen Deckung

 

Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags, der Zahlung des Kaufpreises, der Eintragung ins Grundbuch und der eigentlichen Übergabe können Wochen vergehen. In dieser Zeit ist es essenziell klarzustellen, wer welche Risiken trägt und welcher Versicherungsschutz besteht. Verkäufer sollten daher ihre Policen nicht übereilt kündigen, während Käufer sicherstellen sollten, rechtzeitig alle notwendigen Informationen zu erhalten.

 

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung kann auch die Haftung im Zusammenhang mit dem Grundstück relevant sein. „Wer für die Sicherheit des Grundstücks verantwortlich ist, könnte unter Umständen für Schäden an Dritten haftbar gemacht werden,“ merkt Pete Roman an. Käufer sollten deshalb überprüfen, ob der notwendige Haftpflichtschutz bereits durch eine bestehende private Haftpflichtversicherung gegeben ist oder ob zusätzlicher Schutz benötigt wird.

 

Angemessener Versicherungsschutz nach der Übernahme

 

Nach der Übertragung des Eigentums ist es ratsam, den gesamten Versicherungsschutz der Immobilie zu überprüfen. Der bisherige Vertrag ist möglicherweise nicht die optimale Lösung für die neuen Eigentümer. Faktoren wie Größe, Zustand, Ausstattung und Nutzung des Hauses können beeinflussen, welche Leistungen erforderlich sind.

 

 

Erweiterungen wie der Schutz gegen Elementarschäden können je nach Standort der Immobilie wichtig sein. Es ist entscheidend, die Versicherungswerte und Vertragsbedingungen realistisch zu bewerten und Änderungen am Gebäude später dem Versicherer zu melden. „So kann sichergestellt werden, dass der Schutz im Schadensfall den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht,“ betont Pete Roman.

 

 

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz beim Immobilienkauf in der Region Nürnberg? Wir unterstützen Sie beim Wechsel des Eigentümers und achten auf wichtige Aspekte rund um die Übergabe. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Immobilienkauf so problemlos wie möglich zu gestalten.

 


 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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